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Kosten:
Als Privatpraxis werden meine Behandlungen und Leistungen jeweils privat in Rechnung gestellt.

Die Kosten fallen  je nach Aufwand und Dauer der Behandlung an.

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Generell richte ich mich bei der osteopathischen Untersuchung, bzw. Behandlung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Kosten direkt nach der Behandlung in bar zu zahlen sind.

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Kostenerstattung der Osteopathie 

Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten der osteopathischen Behandlung werden heute von vielen Kassen bezuschusst. Hier finden Sie eine Liste von gesetzlichen Kassen, die sich an den Kosten der Behandlung beteiligen: www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei ihrer Kasse über die Kostenübernahme, da die Erstattungspraxis der einzelnen Kassen variieren kann. In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Privatrezept) oder eine formlose ärztliche Bescheinigung. ​Abrechnung: der Patient tritt zunächst in Vorleistung und reicht danach die ärztliche Bescheinigung zusammen mit der Rechnung bei seiner Krankenversicherung ein. Die in der Satzung geregelte Beteiligung wird dem Patienten auf sein Bankkonto gutgeschrieben.

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Kostenerstattung durch private Zusatzversicherung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und über eine private Zusatzversicherung verfügen,

die auch Heilpraktikerleistungen (GebüH) erstattet, können Sie Ihre Rechnung einreichen. Je nach Versicherungsvertrag werden Ihnen die Kosten erstattet. Bitte fragen Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung nach. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für die Behandlung.

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Kostenerstattung durch private Krankenkassen

Die Bezuschussung Ihrer Rechnung erfolgt im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags, wenn dieser Heilpraktikerleistungen (GebüH) beinhaltet. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung über die Erstattungspraxis. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für die Behandlung.

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      Das Ergebnis des Erstattungsverfahrens lässt den Honoraranspruch des Heilpraktikers

gegenüber dem Patienten unberührt.

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